Wir müssen uns selbst um die Gesetzeslage kümmern, und die noch ausstehenden Mitgliedstaaten anschreiben, ob ihre Präsidenten gewillt sind zu unterzeichnen, damit die Genehmigung zum Völkerrechtsvertrag verbindlich wird.
Zum Beispiel zum Individualbeschwerdeverfahren. – Kinder erhalten ein eigenes Klagerecht. Im dazugehörigen Gesetz steht Kinder können, so die ehemaligen Bundesfamilienministerin Frau Schröder, es schaffen, innerhalb eines Jahres alle innerstaatlichen behördlichen Justizwege zu durchlaufen. Erst dann ist der Weg frei für das individuelle Beschwerdeverfahren ins Ausland.
Von: Familie Simon und Andrea Huber
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